1) Die Firma Buschmann Immobilien erhält die Angebotsangaben / Angebotsinformationen ausschließlich vom Vermieter, Vormieter bzw. Verkäufer. Die Angebote sind unverbindlich. Die Fa. Buschmann Immobilien ist selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, kann jedoch für diese Angaben der Vermieters, Vormieters, bzw. Verkäufers keine Haftung, bzw. Gewährleistung übernehmen.
2) Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Alle Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Kommt durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, so ist ein Schadensersatz (von dem Empfänger des Angebotes) in der Höhe zu leisten, die als Provision im Erfolgsfall angefallen wäre.
3) Die Angebote der Fa. Buschmann Immobilien sind freibleibend. Zwischenverkauf und Vermietung, bzw. Verpachtung sind vorbehalten.
4) Die Firma Buschmann Immobilien erhält den Nachweis der Vertragsangelegenheit bei Vermietung eine Provision von 2 Kaltmieten (Monatsmieten) zzgl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Verkäufen 5 % des Kaufpreises zzgl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Mietvertrages, bzw. Kaufvertrages, über welchen die Firma Buschmann Immobilien unverzüglich vom Mieter / Käufer zu benachrichtigen ist. Die Provision ist zahlbar bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen werden Zinsen in banküblicher Höhe für Kontokorrentkredite berechnet. Die Provision trägt der Mieter, bzw. der Käufer!
5) Ein Geschäft ist immer provisionspflichtig, wenn trotz vorheriger Kenntnis des Objekts nach Erhalt des Angebotes die Hilfe der Fa. Buschmann Immobilien zum Abschluss in Anspruch genommen wird. Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit der Fa. Buschmann Immobilien genügt.
6) Die Nichterfüllung eines Vertrages, Ausübung eines gesetzlichen Rücktritts, Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung nach Vertragsabschluss berühren den Provisionsanspruch nicht. Abweichende und mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Fa. Buschmann Immobilien.
7) Eine teilweise Unwirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.